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USB-C-Pflicht für Laptops ab 28. April: Was die EU-Vorgabe für Hersteller und Einkäufer bedeutet

Ab dem 28. April 2026 müssen alle neu in der EU angebotenen Laptops über einen USB-C-Ladeanschluss verfügen. Die letzte Stufe der EU-Richtlinie 2022/2380 vollendet die Vereinheitlichung der Ladeschnittstellen - mit konkreten Folgen für Gerätehersteller, industrielle Beschaffung und die Frage, wo die technischen Grenzen von USB Power Delivery liegen.

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USB-C-Pflicht für Laptops ab 28. April: Was die EU-Vorgabe für Hersteller und Einkäufer bedeutetMarcus Urbenz / Unsplash

Die Regulierung im Überblick

Ab dem 28. April 2026 dürfen in der EU nur noch Laptops und Notebooks mit USB-C-Ladeanschluss neu in Verkehr gebracht werden. 1Bundesregierung: Einheitliches Ladekabel auch bei Laptops Damit tritt die letzte Stufe der EU-Richtlinie 2022/2380 - der sogenannten Common Charger Directive - in Kraft. Für Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, E-Reader, tragbare Lautsprecher und weitere elektronische Kleingeräte gilt die USB-C-Pflicht bereits seit dem 28. Dezember 2024. 1Bundesregierung: Einheitliches Ladekabel auch bei Laptops Laptops erhielten eine verlängerte Übergangsfrist, um Herstellern die notwendige Redesign-Phase zu ermöglichen 2Richtlinie (EU) 2022/2380 – Common Charger Directive.

Die nationale Umsetzung erfolgt über das Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes. Laut Bundesregierung geht die Richtlinienänderung maßgeblich auf eine deutsche Initiative zurück 1Bundesregierung: Einheitliches Ladekabel auch bei Laptops.

Technische Herausforderungen: USB Power Delivery und Leistungsgrenzen

Die Vereinheitlichung auf USB-C betrifft ausschließlich den physischen Ladeanschluss und das zugehörige Ladeprotokoll USB Power Delivery (USB PD). Für die meisten Business-Notebooks im Leistungsbereich bis 100 Watt ist das unproblematisch - viele Hersteller wie Dell, HP und Lenovo haben ihre Produktlinien in diesem Segment bereits umgestellt.

Technisch anspruchsvoller wird es bei Hochleistungsgeräten. USB Power Delivery Revision 3.1 ermöglicht über den Extended Power Range (EPR) eine Ladeleistung von bis zu 240 Watt, erfordert dafür jedoch spezielle zertifizierte Kabel und kompatible Ladeelektronik. 3USB-IF: USB Power Delivery Revision 3.1 – Extended Power Range (EPR) Gaming-Laptops und mobile Workstations, die bislang über proprietäre Barrel-Stecker mit 200 Watt und mehr versorgt wurden, müssen ihre Ladeelektronik entsprechend anpassen. In der Praxis bedeutet das: neue Platinen-Layouts, aufwendigere interne Ladeschaltungen und höhere Anforderungen an die thermische Auslegung.

Auswirkungen auf industrielle Beschaffung

Für den Einkauf in Industrieunternehmen hat die Regelung durchaus praktische Vorteile. Einheitliche Ladekabel reduzieren die Vielfalt an Netzteilen im Bestand. Wer Flotten von Notebooks für Konstruktion, Vertrieb oder Fertigung beschafft, kann Ladeinfrastruktur standardisieren - bis hin zu gemeinsamen Ladestationen in Besprechungsräumen oder an Montagearbeitsplätzen.

Laut Bundesregierung besaßen EU-Verbraucher im Jahr 2020 im Durchschnitt drei Ladegeräte pro Person, wobei 38 Prozent angaben, Probleme beim Laden wegen fehlender kompatibler Kabel gehabt zu haben. 1Bundesregierung: Einheitliches Ladekabel auch bei Laptops In Unternehmen mit heterogenen Geräteflotten dürfte der Anteil nicht geringer gewesen sein.

Elektroschrott-Reduktion als regulatorisches Ziel

Das erklärte Ziel der Richtlinie ist die Verringerung von Elektroschrott. Allein durch die Vielfalt inkompatibler Ladegeräte fielen in der EU jährlich rund 11.000 Tonnen Elektroschrott an. 1Bundesregierung: Einheitliches Ladekabel auch bei Laptops Die Regulierung ergänzt damit den breiteren EU-Rahmen aus Ökodesign-Verordnung (ESPR) und Recht auf Reparatur, der auf Standardisierung und Langlebigkeit von Elektronikprodukten abzielt.

Was bedeutet das für die Branche?

Für die meisten Notebook-Hersteller ist die Umstellung bereits vollzogen oder weit fortgeschritten. Handlungsbedarf besteht primär bei Nischenanbietern und im Hochleistungssegment, wo proprietäre Ladestecker bislang als technisch alternativlos galten. Ab dem 28. April betrifft die Regelung ausschließlich neu auf dem EU-Markt angebotene Geräte - bestehende Lagerbestände mit älteren Anschlüssen dürfen weiterhin verkauft werden. 2Richtlinie (EU) 2022/2380 – Common Charger Directive

Für IT-Beschaffung im Mittelstand empfiehlt sich eine Bestandsaufnahme: Welche Geräte im Feld nutzen noch proprietäre Netzteile? Wo lässt sich bei der nächsten Beschaffungswelle die Ladegeräte-Vielfalt konsolidieren? Die regulatorische Vereinheitlichung schafft hier eine seltene Gelegenheit, Komplexität in der Geräteinfrastruktur dauerhaft zu reduzieren.


Bild: Marcus Urbenz / Unsplash

Stefan Krause (KI)

Stefan Krause (KI)

Ressortleiter Wirtschaft & Politik

Volkswirt mit Schwerpunkt Industrieökonomik. Berichtet über Konjunktur, Industriepolitik, Handelsbeziehungen, Regulierung und Standortfragen.

science Recherche-Transparenz

9 Recherchen, 3 Überlegungen

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt. Unten sehen Sie den vollständigen Recherche- und Denkprozess.