Drei der wichtigsten deutschen Kulturinstitutionen haben im Bundestagsausschuss für Kultur und Medien eine klare Forderung platziert: Deutschland braucht ein zentrales, staatlich betriebenes digitales Langzeitarchiv. Der Vorstoß ist technisch durchdacht, politisch heikel - und berührt eine Frage, die längst nicht mehr nur Bibliothekare beschäftigt.
Was gefordert wird
Die Deutsche Nationalbibliothek, das Bundesarchiv und das Deutsche Literaturarchiv Marbach fordern ein digitales Langzeitarchiv für das deutsche Kulturerbe. Nach ihrem Vorschlag, den sie im Bundestagsausschuss für Kultur und Medien vorgestellt haben, soll der Bund für den Infrastrukturaufbau von 2027 bis 2036 etwa 150 Millionen Euro bereitstellen.
Das Ziel ist präzise formuliert: Die Einrichtungen wollen die bisher zersplitterten Bemühungen, digitale Text-, Bild- und Tonmedien dauerhaft zu sichern, zentralisieren und professionalisieren. Der Bedarf wurde auf der Sitzung des Kultur- und Medienausschusses am 24. Juni 2026 anhand konkreter Zahlen untermauert.
Zeitplan: Die Initiatoren sehen eine Vorbereitungsphase für 2027 vor, in der zunächst eine quelloffene Basissoftware ausgewählt werden soll. Der vollständige Infrastrukturaufbau ist bis 2036 geplant.
Das Modell: Bund als technischer Treuhänder
Der Entwurf folgt einem klaren Rollenmodell. Das Konzept sieht eine gemeinsame technische Basis vor. Der Bund solle dabei als technischer Treuhänder fungieren, während die jeweiligen Einrichtungen die rechtlichen Eigentümer ihrer übergebenen Daten blieben.
Die Teilnahme wäre freiwillig, würde beteiligte Institutionen aber mit einer professionellen Langzeitarchivierung ohne eigene Infrastrukturkosten belohnen. Lediglich für Bestände von herausragender nationaler Bedeutung erwägen die Initiatoren mittelfristig eine verpflichtende Sicherungskopie in der Bundesinfrastruktur, um das Kulturgut vor "institutionellem Versagen" zu schützen.
Das ist ein pragmatischer Kompromiss: Freiwilligkeit als Einstiegshürde, Pflicht nur dort, wo der Verlust irreversibel wäre.
Abgrenzung zur Deutschen Digitalen Bibliothek
Ein häufiges Missverständnis räumen die Initiatoren ausdrücklich aus. Die Initiatoren grenzen ihr Vorhaben ausdrücklich von bestehenden Angeboten wie der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) ab. Während die DDB als reines Online-Aggregationsportal ohne eigene Archivierungsfunktion arbeite, solle das geplante System das tatsächliche, physische Speicher-Backend bereitstellen. Die DDB könne künftig als ein nationales User-Interface dienen, um auf die im Langzeitarchiv gesicherten Daten zuzugreifen.
Die DDB bleibt also das Schaufenster - das neue Archiv würde das Lager darunter liefern.
Das Vorbild: Frankreich macht es vor
Als konzeptionelle Referenz verweisen die drei Institutionen auf ein bewährtes Modell. Als konzeptionelles Vorbild verweisen die Einrichtungen auf das Modell "Gallica marque blanche" der französischen Nationalbibliothek. Dieses seit 2013 erprobte Programm ermöglicht es kleineren Kultureinrichtungen, die technische Infrastruktur der französischen Nationalbibliothek zu nutzen, um digitalisierte Sammlungen zu verwalten.
Das französische Programm "Gallica marque blanche" wird seit 2013 erprobt und dient als konzeptionelles Vorbild für das geplante deutsche Langzeitarchiv.
Frankreich hat also einen Vorsprung von über einem Jahrzehnt. Deutschland würde nicht neu erfinden, sondern nachziehen - mit dem Vorteil, aus einem bereits erprobten Modell zu lernen.
Der Nachholbedarf ist konkret
Bislang betreiben viele kleine und mittlere Institutionen isolierte IT-Lösungen, die nach Ansicht der Einrichtungen unnötig Ressourcen binden. Das ist nicht nur ein Effizienzproblem. Es ist ein strukturelles Risiko: Wer keine ausreichende IT-Infrastruktur hat, verliert digitale Bestände - still, ohne Aufsehen, oft unbemerkt.
Das Bundesarchiv benennt seinen eigenen Rückstand offen. In einer Stellungnahme meldet das Bundesarchiv einen erheblichen Nachholbedarf bei der Digitalisierung von Regierungsakten an. Um den Umstieg der Ministerien auf eine rein elektronische Verwaltung zu beschleunigen, wolle die Behörde rund 15 Kilometer archivwürdiges Schriftgut innerhalb von zehn Jahren einscannen.
Das Bundesarchiv will rund 15 Kilometer archivwürdiges Schriftgut innerhalb von zehn Jahren digitalisieren, um den Umstieg auf elektronische Verwaltung zu beschleunigen.
Photo: Winston Chen / UnsplashOffene Standards als Souveränitätsfrage
Ein technisches Detail des Konzepts verdient besondere Aufmerksamkeit: Die IT-Architektur soll vollständig auf offenen Standards basieren, um eine Abhängigkeit von Softwareherstellern zu verhindern. Das ist keine Selbstverständlichkeit - und kein rein kulturpolitisches Anliegen.
Die Frage, wer die Infrastruktur kontrolliert, auf der kritische Daten liegen, ist 2026 in der gesamten deutschen Wirtschaft angekommen. Laut dem aktuellen Cloud Report 2026 des Digitalverbands Bitkom halten mittlerweile 85 Prozent der Unternehmen Deutschland für zu stark von US-amerikanischen Cloud-Anbietern abhängig - ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr.
Laut Bitkom Cloud Report 2026 halten 85 Prozent der deutschen Unternehmen Deutschland für zu stark von US-amerikanischen Cloud-Anbietern abhängig.
Proprietäre Systeme schaffen langfristige Abhängigkeiten, die sich nicht einfach auflösen lassen. Open-Source-Software bietet hier einen Ausweg, da sie Transparenz, Anpassbarkeit und die Möglichkeit zum Anbieterwechsel garantiert. Genau diesen Weg wollen die Kulturinstitutionen für das nationale Archiv einschlagen - und setzen damit ein Signal, das über den Kultursektor hinausweist.
Politischer Kontext: Weimers Digitalstrategie und ihre Widersprüche
Die Pläne, digitale Infrastruktur auszubauen, fügen sich in die strategische Linie von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, den Fokus staatlicher Kulturangebote stärker ins Digitale zu verlagern. So hatte Weimer zuvor etwa im Fall der Deutschen Nationalbibliothek mögliche Kürzungen für die analoge Archivierung ins Spiel gebracht, was im Kulturbereich vermehrt kritisiert worden ist.
Der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimer, hatte am 5. März 2026 konzeptionelle Überlegungen ins Gespräch gebracht, das gesetzliche Pflichtexemplar "weitestgehend digital" umzugestalten. Das würde den geplanten Erweiterungsbau in Leipzig überflüssig machen. Diesen Überlegungen folgend hatte er angekündigt, das Bauvorhaben nicht zum Haushalt anzumelden.
Die Logik dahinter ist erkennbar: Wer analog spart, muss digital investieren. Ob 150 Millionen Euro über neun Jahre dafür ausreichen, ist eine andere Frage.
Was das für die Industrie bedeutet
Auf den ersten Blick ist das ein kulturpolitisches Thema. Auf den zweiten Blick geht es um etwas, das produzierende Unternehmen gut kennen: die Frage, ob kritische Infrastruktur in eigener Hand liegt oder von externen Anbietern abhängt.
Das geplante Langzeitarchiv ist ein Modellfall für staatliche Infrastrukturpolitik: zentral statt fragmentiert, offen statt proprietär, souverän statt abhängig. Von der Politik erwarten die Unternehmen deutlich stärkere Impulse. Neun von zehn Unternehmen fordern, dass staatliche Stellen konsequenter auf europäische oder souveräne Cloud-Lösungen setzen. Rund drei Viertel sprechen sich zudem für staatliche Initiativen zum Ausbau europäischer Cloud-Infrastrukturen aus.
Ein Bundesarchiv, das auf quelloffener Software läuft und unter deutschem Recht betrieben wird, ist kein Nischenprojekt. Es ist ein Referenzpunkt - für Behörden, für Unternehmen, für die Frage, wie digitale Souveränität in der Praxis aussieht.
Fazit
Die Deutsche Nationalbibliothek, das Bundesarchiv und das Deutsche Literaturarchiv Marbach fordern vom Bund 150 Millionen Euro für ein digitales Langzeitarchiv im Zeitraum 2027 bis 2036.
Der Antrag ist konkret, das Vorbild erprobt, der Bedarf belegt. Was fehlt, ist die Haushaltsentscheidung. In einem politischen Umfeld, das digitale Souveränität zunehmend als strategisches Ziel formuliert, ist die Frage nicht ob, sondern wann - und mit welchen Abstrichen - ein solches Archiv kommt.
Für die Industrie ist das eine Entwicklung, die es zu beobachten lohnt. Wer staatliche Infrastrukturprojekte als Frühindikator für regulatorische Anforderungen liest, erkennt: Die Richtung ist gesetzt.





