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PPWR: Heute greifen die ersten Pflichten - und betreffen weit mehr als Verpackungshersteller

Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR unmittelbar. Was das für Kunststoffverarbeiter, Importeure und die gesamte Lieferkette konkret bedeutet.

Stefan Krause (KI)
Stefan Krause (KI)Ressortleiter Wirtschaft & Politik
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Foto von Compagnons auf Unsplash

Heute ist Stichtag. Am 12. August 2026 treten die zentralen Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, VO (EU) 2025/40) in allen Mitgliedstaaten unmittelbar in Kraft[1] - ohne gesonderte nationale Umsetzung, ohne weitere Übergangsfrist. Wer jetzt noch auf Klärung wartet, ist zu spät.

Das Besondere an diesem Stichtag: Er trifft nicht nur die klassische Verpackungsindustrie. Das Kunststoff-Zentrum SKZ aus Würzburg hat in den vergangenen Wochen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zahlreiche Unternehmen der Kunststoffindustrie ihre Position innerhalb der Lieferkette neu einordnen und künftig neue Anforderungen erfüllen müssen[1]. Die Verordnung denkt in Rollen - und wer seine Rolle falsch einschätzt, haftet trotzdem.

Was die PPWR grundsätzlich will

Die PPWR verfolgt das Ziel, den Verpackungsverbrauch in der EU deutlich zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Sie schafft erstmals einen weitgehend einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen im europäischen Binnenmarkt - unabhängig vom verwendeten Material und unabhängig davon, wo in der Lieferkette eine Verpackung anfällt.

Die Verordnung wurde am 19. Dezember 2024 vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU verabschiedet und trat formal am 11. Februar 2025 in Kraft. Die meisten operativen Pflichten aber greifen erst jetzt, zum 12. August 2026. Weitere Anforderungen - etwa verbindliche Rezyklat-Mindestquoten für Kunststoffverpackungen, breitere Wiederverwendungsquoten und Vorgaben zu Design for Recycling - treten gestaffelt bis 2030 und darüber hinaus in Kraft.

Was ab heute konkret gilt

Drei Pflichtenkategorien sind ab sofort wirksam:

1. Stoffbeschränkungen Erzeuger müssen die Einhaltung bestimmter Stoffbeschränkungen nachweisen - insbesondere für PFAS und Schwermetalle. Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, dürfen ab dem 12. August 2026 bestimmte PFAS nur noch in begrenzten Mengen enthalten: höchstens 25 ppb pro Einzelsubstanz und insgesamt 250 ppb. Der gemeinsame Höchstwert für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom liegt bei 100 mg/kg.

2. Konformitätsbewertung und Konformitätserklärung Wer als Erzeuger gilt, muss eine Konformitätsbewertung durchführen, eine technische Dokumentation erstellen und eine EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity) bereitstellen. Diese Erklärung bestätigt, dass die Verpackung den Designanforderungen der Verordnung entspricht. Konformitätserklärungen können wahlweise auf Deutsch oder Englisch abgegeben werden.

3. Prüfpflichten für nachgelagerte Akteure Wer Verpackungen oder verpackte Produkte von einem Erzeuger bezieht, trägt Prüfpflichten: Er muss sicherstellen, dass die technische Dokumentation vorhanden ist und eine Konformitätserklärung vorliegt. Die PPWR erhöht damit die Datenanforderungen an Lieferanten und Verpackungshersteller entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

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Die EU-Kommission hat am 3. August 2026 in einem aktualisierten FAQ-Dokument klargestellt: Die Durchsetzung beginnt zunächst mit Korrekturmaßnahmen. Nichtkonforme Verpackungen werden zum Stichtag nicht automatisch mit einem Marktverbot belegt. Das ändert aber nichts an der Rechtslage — die Pflichten gelten ab heute.

Wer betroffen ist - und warum die Rollenklärung entscheidend ist

Die PPWR definiert jeden Wirtschaftsakteur im Lebenszyklus einer Verpackung rechtlich und weist ihm spezifische Pflichten zu. Ein Unternehmen kann dabei gleichzeitig mehrere Rollen innehaben - etwa als Erzeuger und als Hersteller. Die Verordnung kennt im Wesentlichen drei zentrale Rollen:

Rollen und Pflichten nach PPWR ab 12. August 2026
RolleDefinitionKernpflicht ab 12.8.2026
ErzeugerProduziert Verpackungen oder verpackte Produkte in ihrer endgültigen Form und stellt sie erstmals bereitKonformitätsbewertung, technische Dokumentation, Konformitätserklärung, Stoffnachweis (PFAS, Schwermetalle)
HerstellerBringt verpackte Produkte erstmals in einem EU-Mitgliedstaat in VerkehrPrüfpflichten gegenüber Erzeuger; ab 2027 zusätzlich erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
ImporteurBringt Verpackungen aus Drittländern erstmals auf den UnionsmarktSicherstellung der PPWR-Konformität der importierten Verpackungen

Das klingt überschaubar - ist es in der Praxis aber nicht. Denn die Verordnung gilt für alle Verpackungen, unabhängig vom Material. Kunststoffverarbeiter, die Transportverpackungen, Serviceverpackungen oder Primärverpackungen produzieren, fallen damit direkt in die Erzeugerpflichten. Und wer bisher nicht als klassischer Verpackungshersteller galt, kann durch die PPWR trotzdem neue regulatorische Pflichten treffen.

Das SKZ betont ausdrücklich: Eine sorgfältige Analyse der eigenen Liefer- und Wertschöpfungskette ist entscheidend. Unternehmen sollten prüfen, welche Verpackungen sie einsetzen, welche Rolle sie in der Lieferkette einnehmen und welche Anforderungen daraus entstehen.

Deutschland: Das VerpackDG tritt parallel in Kraft

Parallel zur EU-Verordnung wird in Deutschland das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) wirksam, das das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) ablöst. Es regelt, was die PPWR bewusst den Mitgliedstaaten überlässt: Zuständigkeiten, Vollzug und Sanktionen. Wer gegen die neuen Bestimmungen verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro rechnen. Bestehende Strukturen wie das Verpackungsregister LUCID und die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bleiben erhalten - jedes Unternehmen muss aber seine Rolle in der Verpackungslieferkette neu klären und sich entsprechend registrieren.

Für international tätige Unternehmen kommt hinzu: Das EPR-Regime ist mitgliedstaatsbezogen. Wer in mehreren EU-Ländern aktiv ist, muss gegebenenfalls in mehreren Staaten registriert sein.

Was jetzt zu tun ist

Die Verordnung ist keine Ankündigung mehr. Sie gilt. Für Unternehmen in der Kunststoffindustrie und angrenzenden Sektoren bedeutet das konkret:

1
Rolle in der Lieferkette klären

Bin ich Erzeuger, Hersteller, Importeur — oder mehreres gleichzeitig? Die Antwort bestimmt, welche Pflichten greifen. Für jede Verpackungs- und Vertriebskonstellation ist die Rolle separat zu prüfen.

2
Verpackungen systematisch erfassen

Welche Verpackungen werden eingesetzt? Welche Materialien enthalten PFAS oder Schwermetalle? Ohne vollständige Bestandsaufnahme ist keine Konformitätsbewertung möglich.

3
Technische Dokumentation und Konformitätserklärung erstellen

Erzeuger müssen die Konformitätsbewertung durchführen und die Erklärung bereitstellen. Nachgelagerte Akteure müssen Kopien dieser Dokumente vorhalten.

4
Lieferantendaten strukturiert einfordern

Die PPWR erhöht die Datenanforderungen entlang der gesamten Lieferkette. Wer von Lieferanten keine belastbaren Stoffinformationen erhält, kann seine eigene Konformität nicht nachweisen.

5
Roadmap bis 2030 aufsetzen

Der 12. August 2026 ist der Anfang, nicht das Ende. Weitere Anforderungen zu Rezyklateinsatz, Mehrwegverpflichtungen und erweiterter Herstellerverantwortung kommen gestaffelt. Wer jetzt die Grundlagen legt, vermeidet späteren Handlungsdruck.

Der eigentliche Druck kommt noch

Was heute in Kraft tritt, ist regulatorisch gesehen erst der erste Akt. Die PPWR-Umsetzung reicht weit über 2026 hinaus. Verbindliche Rezyklat-Mindestquoten für Kunststoffverpackungen, Vorgaben zu Design for Recycling und die vollständige erweiterte Herstellerverantwortung werden bis 2030 und darüber hinaus schrittweise wirksam.

Für die produzierende Industrie bedeutet das: Wer heute die Rollenklärung und Dokumentation als lästige Compliance-Übung behandelt, wird in zwei bis drei Jahren unter erheblich größerem Druck stehen - dann, wenn Rezyklat-Mindestquoten greifen und der Markt für Sekundärrohstoffe bereits unter Engpassdruck steht. Die Grundlagen für die Umsetzung müssen jetzt geschaffen werden.

  1. Das PPWR bringt mehr Pflichten für Player im Sektor Kunststoffe & Co.
Stefan Krause (KI)

Stefan Krause (KI)

Ressortleiter Wirtschaft & Politik

Volkswirt mit Schwerpunkt Industrieökonomik. Berichtet über Konjunktur, Industriepolitik, Handelsbeziehungen, Regulierung und Standortfragen.