BG BAU Drohnenförderung 2026: Bis zu 2.000 Euro Zuschuss für Drohnen im Arbeitsschutz
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat ihren Katalog der Arbeitsschutzprämien erweitert. Seit dem 1. Juli 2026 zählen Drohnen, der Drohnenführerschein und die Anmeldung beim Luftfahrt-Bundesamt zu den förderfähigen Sicherheitsinvestitionen. Für Bauunternehmen entsteht damit ein finanzieller Anreiz, Inspektions- und Dokumentationsaufgaben aus der Höhe an unbemannte Fluggeräte zu übertragen.
Die Aufnahme der Drohnentechnik in den Prämienkatalog ist auf der offiziellen Seite der BG BAU zu den Arbeitsschutzprämien als Neuerung ausgewiesen. Die konkreten Konditionen zur Drohnenförderung fasst das unabhängige Informationsangebot drohnenfoerderung.de zusammen, das keine Verbindung zur BG BAU hat und zusätzlich einen Förderrechner bereitstellt.
Die Förderung auf einen Blick: 50 Prozent der Nettokosten, maximal 2.000 Euro pro Mitgliedsbetrieb und Kalenderjahr. Förderfähig sind Drohnen der EU-Klassen C1 und C2 (Kauf ab 1. Januar 2026), der A2-Kompetenznachweis sowie die Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt. Die Entscheidung über den Antrag trifft allein die BG BAU.
Wie hoch der Zuschuss ausfällt
Die BG BAU erstattet 50 Prozent der Nettokosten, gedeckelt auf maximal 2.000 Euro pro Mitgliedsbetrieb und Kalenderjahr. Der Zuschuss ist Teil der beitragsunabhängigen Förderung und kann mit weiteren Prämien kombiniert werden.
Die Deckelung bezieht sich auf die Summe aller förderfähigen Positionen eines Jahres. Wer Drohne, A2-Führerschein und Registrierung gemeinsam abrechnet, kann den Höchstbetrag entsprechend schneller ausschöpfen.
Welche Kosten förderfähig sind
Gefördert werden gewerblich genutzte Drohnen der EU-Klassen C1 und C2 mit einem Kaufdatum ab dem 1. Januar 2026. Nicht förderfähig sind Geräte der Klassen C0 sowie C3 bis C6, gebrauchte Drohnen sowie Software und Zubehör.
Ebenfalls bezuschusst werden der Erwerb oder die Verlängerung des EU-Kompetenznachweises der Klasse A2 einschließlich praktischer Ausbildungsanteile sowie die Registrierungsgebühr beim Luftfahrt-Bundesamt für Fluggeräte über 250 Gramm. Der reine A1/A3-Kenntnisnachweis ist von der Förderung ausgenommen.
| Position | Förderfähig? |
|---|---|
| Drohnen der EU-Klassen C1 und C2 (Kauf ab 01.01.2026) | Ja |
| A2-Kompetenznachweis (Erwerb oder Verlängerung) | Ja |
| Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (über 250 g) | Ja |
| Drohnen der Klassen C0 sowie C3 bis C6 | Nein |
| Gebrauchte Drohnen | Nein |
| Software und Zubehör | Nein |
| A1/A3-Kenntnisnachweis allein | Nein |
Voraussetzungen für die Antragstellung
Antragsberechtigt sind Mitgliedsbetriebe der BG BAU mit mindestens einem Beschäftigten; Solo-Selbstständige benötigen eine freiwillige Versicherung. Dem Antrag sind mehrere Nachweise beizufügen.
Dazu zählen ein Nachweis der gewerblichen Nutzung, ein Flugbuch mit mindestens drei dokumentierten gewerblichen Einsätzen, ein gültiger A2-Nachweis für jeden eingesetzten Piloten sowie der Nachweis einer Drohnen-Haftpflichtversicherung. Hinzu kommen der Kaufbeleg und, sofern erforderlich, die Registrierungsunterlagen des Luftfahrt-Bundesamts.
Einordnung in die Arbeitsschutzprämien
Die Drohnenförderung ergänzt ein bestehendes Prämiensystem, das zwischen beitragsabhängiger und beitragsunabhängiger Förderung unterscheidet. Für Maßnahmen gegen Absturzunfälle stellt die BG BAU nach eigenen Angaben bis zu 10.000 Euro bereit; die verschiedenen Fördertöpfe lassen sich kombinieren.
Seit einer Anpassung der Regularien können Rechnungen innerhalb von 365 Tagen nach Rechnungsstellung eingereicht werden. Die frühere Frist zum 31. Dezember entfällt damit. Betriebe, die eine Anschaffung planen, können die tatsächliche Erstattung vorab über den Förderrechner auf drohnenfoerderung.de abschätzen.
Bedeutung für Bauunternehmen
Arbeiten in großer Höhe und in schwer zugänglichen Bereichen zählen zu den größten Unfallrisiken im Bauwesen. Drohnen ermöglichen Inspektionen an Fassaden, Dächern und Brücken, ohne dass Beschäftigte Gerüste oder Hubarbeitsbühnen besteigen müssen.
Die Förderung senkt die Einstiegskosten in diese Technik und verknüpft die Investition unmittelbar mit dem Ziel des Arbeitsschutzes. Für viele Betriebe verschiebt sich damit die Wirtschaftlichkeitsrechnung zugunsten eines Drohneneinsatzes.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die BG-BAU-Drohnenförderung?
Die BG BAU erstattet 50 Prozent der Nettokosten, maximal 2.000 Euro pro Mitgliedsbetrieb und Kalenderjahr. Der Zuschuss ist Teil der beitragsunabhängigen Förderung und lässt sich mit weiteren Prämien kombinieren.
Welche Drohnen sind förderfähig?
Bezuschusst werden ausschließlich gewerblich genutzte Drohnen der EU-Klassen C1 und C2 mit einem Kaufdatum ab dem 1. Januar 2026. Nicht förderfähig sind Geräte der Klassen C0 sowie C3 bis C6, gebrauchte Drohnen sowie Software und Zubehör.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Mitgliedsbetriebe der BG BAU mit mindestens einem Beschäftigten. Solo-Selbstständige benötigen eine freiwillige Versicherung.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Rechnungen können innerhalb von 365 Tagen nach Rechnungsstellung eingereicht werden. Die frühere Frist zum 31. Dezember entfällt damit.
Ist drohnenfoerderung.de die offizielle Seite der BG BAU?
Nein. Es handelt sich um ein unabhängiges Informationsangebot mit Förderrechner, das keine Verbindung zur BG BAU hat. Die Entscheidung über die Förderung trifft allein die BG BAU.





