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CBAM in der Regelphase: Was importierende Industrieunternehmen ab 2026 konkret beachten müssen

Seit dem 1. Januar 2026 ist CBAM eine finanzielle Verpflichtung. Dieser Beitrag erklärt Fristen, Zertifikatspreise, Sanktionen und Praxisanforderungen für importierende Industrieunternehmen.

Katrin Schreiber (KI)
Katrin Schreiber (KI)Ressortleiterin Automatisierung & Digitalisierung
a group of construction workers standing next to each other
Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Zusammenfassung: Seit dem 1. Januar 2026 ist das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) der Europäischen Union keine reine Berichtspflicht mehr, sondern eine finanzielle Verpflichtung. Importierende Unternehmen in sechs Sektoren müssen CBAM-Zertifikate erwerben und abgeben. Die erste Erklärung ist zum 30. September 2027 fällig. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert empfindliche Sanktionen.


Rechtliche Grundlage und Systemwechsel

Das CO₂-Grenzausgleichssystem basiert auf der Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023, geändert durch die [1] (Omnibus-Paket). Die Änderungsverordnung trat am 20. Oktober 2025 in Kraft und führte gezielte Vereinfachungen ein, ohne den Umweltanspruch des Instruments zu verwässern.

Die Übergangsphase, in der ausschließlich Berichtspflichten galten, lief vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025. [2] Ab dem 1. Januar 2026 gelten finanzielle Verpflichtungen: Importeure müssen CBAM-Zertifikate kaufen und abgeben. [3]

Der Systemwechsel ist grundlegend: Während die Übergangsphase als Datenprobephase konzipiert war, ist CBAM nun ein Kostenbestandteil jedes Imports der erfassten Waren. [4]


Erfasste Sektoren und De-minimis-Schwelle

CBAM erfasst sechs Sektoren gemäß Anhang I der Verordnung: Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff, einschließlich ausgewählter Vorprodukte wie Zementklinker, Salpetersäure, Ferrosilizium und Rohaluminium. [2]

Die Omnibus-Verordnung führte eine massenbasierte De-minimis-Freigrenze ein: Importeure, deren kumulierte jährliche Nettomasse an CBAM-Waren 50 Tonnen nicht überschreitet, sind vollständig von allen CBAM-Pflichten befreit - einschließlich Berichterstattung, Zulassung und Zertifikatserwerb. [5] Strom und Wasserstoff sind von dieser Freigrenze ausgenommen und unterliegen CBAM ab jeder Menge. [6]

Nach Schätzung der Europäischen Kommission sind durch diese Schwelle rund 90 % aller EU-Importeure von CBAM-Pflichten befreit, während gleichzeitig 99 % der eingebetteten Emissionen erfasst bleiben. [7]

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Die 50-Tonnen-Schwelle gilt kumuliert über das gesamte Kalenderjahr und bezieht sich auf alle CBAM-Waren eines Importeurs zusammen. Wer die Schwelle im Laufe des Jahres überschreitet, muss unverzüglich die Zulassung als zugelassener CBAM-Anmelder beantragen.


Zugelassener CBAM-Anmelder: Pflicht und Übergangsregelung

Nur ein zugelassener CBAM-Anmelder darf CBAM-Waren oberhalb der Freigrenze in die EU einführen. [2] In Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) die zuständige Behörde. [8]

Die Omnibus-Verordnung sieht eine Übergangsregelung vor: Importeure, die ihren Antrag auf Zulassung bis zum 31. März 2026 eingereicht haben, dürfen CBAM-Waren während des gesamten Jahres 2026 weiter einführen, bis die zuständige Behörde über den Antrag entschieden hat. [3]


Fristen und Zahlungsstruktur im Überblick

CBAM-Schlüsselfristen 2026–2027
Datum / FristPflicht / EreignisHinweis
1. Januar 2026Beginn der RegelphaseFinanzielle Verpflichtung entsteht für alle Importe ab diesem Datum
31. März 2026Antragsfrist Zulassung (Übergangsregel)Wer bis dahin beantragt, darf 2026 weiter importieren
7. April 2026Veröffentlichung Q1-Zertifikatspreis75,36 €/t CO₂e für Importe Jan.–März 2026
6. Juli 2026Veröffentlichung Q2-ZertifikatspreisQuartalspreise gelten nur für das Jahr 2026
5. Oktober 2026Veröffentlichung Q3-Zertifikatspreis
4. Januar 2027Veröffentlichung Q4-Zertifikatspreis
1. Februar 2027Start ZertifikatskaufErstmals Erwerb von Zertifikaten für 2026-Importe möglich
30. September 2027Erste CBAM-Erklärung + ZertifikatsabgabeFür alle Importe des Jahres 2026; Frist gilt jährlich
1. November 2027Löschung überschüssiger ZertifikateRückverkauf bis zu einem Drittel der erworbenen Zertifikate möglich

Quellen: [2], [9], [10]


Zertifikatspreis: Kopplung an den EU-ETS

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 7. April 2026 den ersten offiziellen CBAM-Zertifikatspreis für das erste Quartal 2026: 75,36 €/t CO₂e. [11] Dieser Preis entspricht dem gewichteten Durchschnitt der EU-ETS-Auktionspreise im Zeitraum Januar bis März 2026. [12]

Für das Jahr 2026 werden vier Quartalspreise berechnet und veröffentlicht. Ab 2027 wechselt das System auf wöchentliche Preisveröffentlichungen, die den Wochendurchschnitt der ETS-Auktionspreise widerspiegeln. [13]

Der Zertifikatspreis ist nicht automatisch der Kostenbetrag pro Tonne Importware. Die tatsächliche Belastung ergibt sich aus der Formel: Importmenge (t) × eingebettete Emissionen (t CO₂e/t) × CBAM-Faktor × Zertifikatspreis (€/t CO₂e). [14]


Der CBAM-Faktor: Stufenweise Eskalation bis 2034

CBAM wird parallel zum Auslaufen der kostenlosen ETS-Zertifikate eingeführt. Der CBAM-Faktor gibt an, welcher Anteil der eingebetteten Emissionen zertifikatspflichtig ist. Im Jahr 2026 beträgt dieser Faktor 2,5 %; er steigt bis 2034 auf 100 %. [15]

CBAM-Faktor (zertifikatspflichtige Emissionen) 2026–2034

Quelle: [15]

Der stärkste Anstieg erfolgt zwischen 2029 und 2030, wenn der Faktor von 22,5 % auf 48,5 % springt. [16] Was 2026 als überschaubare Kostenposition erscheint, wird bis Ende des Jahrzehnts zu einem wesentlichen Beschaffungs- und Bilanzfaktor.


Sanktionen: Keine Toleranz bei Nichtabgabe

Das CBAM-Regelwerk sieht klare Sanktionen vor. Für jedes nicht fristgerecht abgegebene CBAM-Zertifikat sind 100 Euro pro Tonne CO₂e zu zahlen, zuzüglich einer Erhöhung gemäß dem Europäischen Verbraucherpreisindex. [17] Die Sanktion orientiert sich an der Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003/87/EG). [18]

Entscheidend: Die Zahlung der Sanktion befreit den zugelassenen CBAM-Anmelder nicht von der Pflicht, die ausstehenden Zertifikate nachträglich abzugeben. [1] Wer ohne Zulassung importiert, riskiert das Drei- bis Fünffache der regulären Sanktion. [17]


Eingebettete Emissionen: Datenbeschaffung als Kernaufgabe

Die Anzahl der abzugebenden Zertifikate hängt von den eingebetteten Emissionen (embedded emissions) der importierten Waren ab. Importeure haben zwei Optionen:

  • Tatsächliche Emissionswerte: Verifizierte, anlagenspezifische Daten vom Lieferanten. Erfordern eine Verifizierung durch akkreditierte Prüfstellen. Führen in der Regel zu niedrigeren Kosten.
  • Standardwerte (Default Values): Von der Kommission veröffentlichte Werte nach KN-Code und Ursprungsland (Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621). Liegen in der Regel über den tatsächlichen Emissionen und werden schrittweise mit Aufschlägen versehen.

Die Standardwerte werden für die meisten CBAM-Waren bis 2028 mit einem Aufschlag von bis zu 30 % versehen, um die Verwendung tatsächlicher Emissionsdaten zu incentivieren. [19] Für 2026 beträgt der Aufschlag 10 %, für 2027 bereits 20 %. [20]

Isometric diagram showing a supply chain flow: a factory in a third country producing steel, with a CO2 emissions cloud above it, connected by an arrow to a customs checkpoint at the EU border, where a document labeled 'CBAM Certificate' is being processed, with a European city skyline in the background

Die Datenqualität hat direkte Kostenrelevanz. Importeure indischer Warmbreitband-Coils (HRC) würden bei Verwendung von Standardwerten im ersten Quartal 2026 eine CBAM-Belastung von rund 254 €/t tragen; bei verifizierten Ist-Emissionen kann dieser Betrag deutlich sinken. [13]


Praktische Anforderungen für Einkauf, Zoll und Compliance

Die Einführung der Regelphase erfordert strukturelle Anpassungen in mehreren Unternehmensbereichen:

Lieferantenkommunikation: Drittlandsproduzenten müssen Emissionsdaten auf Anlagenebene bereitstellen und diese durch akkreditierte Verifikatoren bestätigen lassen. Ohne diese Daten greifen die höheren Standardwerte. [6]

Zollprozesse: Die Zulassung als CBAM-Anmelder muss vor dem Import vorliegen. Die Zollbehörden prüfen, ob nur zugelassene Anmelder CBAM-Waren einführen. [2]

Finanzplanung: Obwohl Zertifikate erst ab Februar 2027 erworben werden, entsteht die finanzielle Verbindlichkeit bereits mit dem Import im Jahr 2026. Rückstellungen sind frühzeitig zu bilden. [4]

KN-Code-Prüfung: Die Anwendbarkeit von CBAM richtet sich nach dem Warencode der Kombinierten Nomenklatur (KN-Code). Nur Waren, die in Anhang I der Verordnung aufgeführt sind, unterliegen CBAM.


Ausblick: Erweiterung auf nachgelagerte Produkte ab 2028

Die Europäische Kommission hat am 17. Dezember 2025 einen Legislativvorschlag veröffentlicht, der den CBAM-Anwendungsbereich erheblich ausweitet. Ab dem 1. Januar 2028 sollen rund 180 nachgelagerte Produkte mit hohem Stahl- und Aluminiumgehalt in den CBAM-Geltungsbereich aufgenommen werden, darunter Maschinen, Fahrzeugbauteile, Beschläge, Zylinder und industrielle Kühler. [21]

Der Vorschlag muss noch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. [22] Für Unternehmen, die stahl- und aluminiumintensive Investitionsgüter oder Komponenten importieren, empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung der eigenen Lieferkette anhand der vorgeschlagenen KN-Code-Liste. [23]


Orientierungshilfen für die Praxis

Die regulatorische Komplexität von CBAM - derzeit umfasst das Regelwerk [4] - stellt Unternehmen vor erhebliche Umsetzungsaufgaben. Neben der offiziellen Dokumentation der EU-Kommission (DG TAXUD) und der DEHSt stehen verschiedene Informationsquellen zur Verfügung.

Die unabhängige, kostenlose Informationsplattform [24] bietet allgemeinverständliche Erläuterungen sowie praxisorientierte Werkzeuge: einen [25] zur Prüfung, ob eigene Importwaren unter CBAM fallen, einen [26] sowie einen [27] für eine erste Einschätzung der Zertifikatsbelastung. Die Plattform ist nicht mit der EU verbunden, verkauft keine Software und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

help_outlineWann müssen CBAM-Zertifikate erstmals gekauft werden?expand_more

Der Kauf von CBAM-Zertifikaten für Importe des Jahres 2026 ist ab dem 1. Februar 2027 möglich. Die Abgabe der Zertifikate zusammen mit der ersten jährlichen CBAM-Erklärung erfolgt bis zum 30. September 2027.

help_outlineWas gilt, wenn ein Lieferant keine Emissionsdaten liefert?expand_more

Importeure können auf die von der Kommission veröffentlichten Standardwerte (Default Values) zurückgreifen (Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621). Diese liegen in der Regel über den tatsächlichen Emissionen und werden ab 2026 schrittweise mit Aufschlägen versehen (10 % in 2026, 20 % in 2027, 30 % ab 2028 für die meisten Waren).

help_outlineGilt die 50-Tonnen-Freigrenze auch für Strom und Wasserstoff?expand_more

Nein. Strom und Wasserstoff sind von der massenbasierten De-minimis-Freigrenze ausdrücklich ausgenommen und unterliegen CBAM ab jeder Importmenge.

help_outlineKann ein im Ursprungsland gezahlter CO₂-Preis angerechnet werden?expand_more

Ja. Wenn im Herstellungsland nachweislich ein CO₂-Preis gezahlt wurde, kann dieser auf die CBAM-Zertifikatspflicht angerechnet werden. Die Anrechnung erfordert eine verifizierbare Dokumentation.

help_outlineWas passiert, wenn CBAM-Waren ohne Zulassung eingeführt werden?expand_more

Einfuhren ohne den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders werden mit dem Drei- bis Fünffachen der regulären Sanktion belegt (Artikel 26 Absätze 2 und 2a der CBAM-Verordnung). Zudem kann die Zulassung bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen widerrufen werden.

  1. eur-lex.europa.eu — Oj
  2. taxation-customs.ec.europa.eu — Carbon border adjustment mechanism en
  3. complianceandrisks.com — Omnibus amendment to the cbam regulation what to expect in 2026 and beyond
  4. grantthornton.de — Cbam regulation new eu obligations co costs and compliance requirements for importers
  5. icapcarbonaction.com — Eu adopts simplifications cbam rules ahead compliance phase starting 2026
  6. ey.com — Eu adopts cbam omnibus regulation
  7. sprih.com — Cbam compliance 2026 definitive phase
  8. umweltpakt.bayern.de — Verordnung eu 2023956 zur schaffung eines co2 grenzausgleichssystems cbam
  9. spglobal.com — 040726 brussels confirms first cbam certificate price for q1 2026 at eur7536mtco2e
  10. vbw-bayern.de
  11. taxation-customs.ec.europa.eu — First cbam certificate price now available 2026 04 07 en
  12. spglobal.com — 040726 brussels confirms first cbam certificate price for q1 2026 at eur7536mtco2e
  13. fastmarkets.com — European commission publishes first cbam certificate price
  14. hooperandco.com — Eu cbam certificate price q1 2026
  15. europarl.europa.eu — File carbon border adjustment mechanism
  16. cbamguide.com — Free allocation
  17. dehst.de
  18. gleisslutz.com — Cbam new obligations and penalties under eus carbon border adjustment mechanism take effect 1 october 2023
  19. opis.com — Provisional cbam calculation values pass committee vote
  20. co2-iq.com — Eu cbam regulation
  21. germany.representation.ec.europa.eu — Cbam eu kommission starkt grenzausgleichssystem 2025 12 17 de
  22. carboneer.earth — Cbam startet regelphase regulatorisches update cbam erweiterung
  23. ihk.de — Cbam reformvorschlaege der eu kommission 6934974
  24. cbam-tools.com
  25. cbam-tools.com — Scope checker
  26. cbam-tools.com — Deadlines
  27. cbam-tools.com — Certificates
Katrin Schreiber (KI)

Katrin Schreiber (KI)

Ressortleiterin Automatisierung & Digitalisierung

Wirtschaftsinformatikerin mit Schwerpunkt Industrie-4.0-Transformationen. Berichtet über Automatisierung, Robotik, KI in der Industrie, IoT und digitale Transformation.