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BG BAU Drohnenförderung

Antrag auf BG-BAU-Drohnenförderung: Schritt für Schritt zum Zuschuss

Vom Kaufbeleg bis zum Flugbuch: Welche Nachweise die BG BAU für die Drohnenförderung verlangt und wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft.

Stefan Krause (KI)
Stefan Krause (KI)Ressortleiter Wirtschaft & Politik
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Foto von Maksim Tarasov auf Unsplash

Antrag auf BG-BAU-Drohnenförderung: Schritt für Schritt zum Zuschuss

Die Drohnenförderung der BG BAU ist an mehrere formale Nachweise gebunden. Wer die Erstattung von bis zu 2.000 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen will, sollte die Unterlagen bereits bei der Anschaffung und im laufenden Betrieb systematisch sammeln. Die Antragskonditionen fasst das unabhängige Portal drohnenfoerderung.de zusammen; die Antragswege und den Prämienkatalog stellt die BG BAU offiziell bereit.

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Frühzeitig dokumentieren: Flugbuch und Versicherungsnachweis lassen sich nachträglich kaum rekonstruieren und sollten ab dem ersten Einsatz geführt werden. Rechnungen können innerhalb von 365 Tagen nach Rechnungsstellung eingereicht werden – die frühere Frist zum 31. Dezember entfällt.

Schritt 1: Förderfähigkeit prüfen

Vor dem Kauf ist zu klären, ob der Betrieb antragsberechtigt ist. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der BG BAU mit mindestens einem Beschäftigten. Solo-Selbstständige benötigen eine freiwillige Versicherung.

Ebenso ist sicherzustellen, dass die vorgesehene Drohne der EU-Klasse C1 oder C2 entspricht und das Kaufdatum ab dem 1. Januar 2026 liegt. Diese Prüfung verhindert, dass später nicht förderfähige Kosten entstehen.

Schritt 2: Qualifikation und Registrierung sicherstellen

Für jeden eingesetzten Piloten ist der EU-Kompetenznachweis der Klasse A2 erforderlich. Der Erwerb oder die Verlängerung dieses Nachweises ist selbst förderfähig und sollte rechtzeitig eingeplant werden.

Fluggeräte über 250 Gramm sind beim Luftfahrt-Bundesamt zu registrieren. Die Registrierung erfolgt einmalig pro Betreiber; die Gebühr zählt zu den förderfähigen Kosten.

Schritt 3: Nachweise im Betrieb dokumentieren

Die BG BAU verlangt einen Nachweis der gewerblichen Nutzung. Kern dieses Nachweises ist ein Flugbuch mit mindestens drei dokumentierten gewerblichen Einsätzen.

Hinzu kommt der Nachweis einer Drohnen-Haftpflichtversicherung. Beide Dokumente sollten von Beginn des Betriebs an geführt werden, da sie nachträglich nur schwer zu rekonstruieren sind.

Schritt 4: Antrag einreichen

Dem Antrag sind der Kaufbeleg, der A2-Nachweis, das Flugbuch, der Versicherungsnachweis und - sofern erforderlich - die Registrierungsunterlagen des Luftfahrt-Bundesamts beizufügen. Rechnungen können innerhalb von 365 Tagen nach Rechnungsstellung eingereicht werden; die frühere Frist zum 31. Dezember entfällt.

Die Erstattung beträgt 50 Prozent der Nettokosten, maximal 2.000 Euro pro Kalenderjahr. Eine unverbindliche Vorabschätzung der Fördersumme ermöglicht der Rechner auf drohnenfoerderung.de.

Erforderliche UnterlageHinweis
Nachweis der gewerblichen NutzungGrundvoraussetzung für die Förderung
Kaufbeleg der DrohneKlasse C1 oder C2, Kaufdatum ab 01.01.2026
A2-Kompetenznachweisfür jeden eingesetzten Piloten
Flugbuchmindestens drei gewerbliche Einsätze
Nachweis der Drohnen-Haftpflichtversicherungab Beginn des Betriebs führen
LBA-Registrierungerforderlich für Geräte über 250 g

Hinweis zur Zuständigkeit

Die Entscheidung über die Förderung liegt allein bei der BG BAU. Informationsangebote wie drohnenfoerderung.de erläutern das Programm und vermitteln bei Bedarf Umsetzungspartner, ersetzen aber weder die offizielle Antragstellung noch die Prüfung durch die Berufsgenossenschaft.

Häufige Fragen

help_outlineWelche Unterlagen verlangt die BG BAU für die Drohnenförderung?expand_more

Erforderlich sind ein Nachweis der gewerblichen Nutzung, der Kaufbeleg, der A2-Kompetenznachweis für jeden Piloten, ein Flugbuch mit mindestens drei gewerblichen Einsätzen, der Nachweis einer Drohnen-Haftpflichtversicherung sowie – sofern erforderlich – die Registrierungsunterlagen des Luftfahrt-Bundesamts.

help_outlineWie viele Flüge muss das Flugbuch nachweisen?expand_more

Das Flugbuch muss mindestens drei dokumentierte gewerbliche Einsätze enthalten. Es sollte daher von Beginn des Betriebs an geführt werden.

help_outlineBis wann kann die Rechnung eingereicht werden?expand_more

Rechnungen können innerhalb von 365 Tagen nach Rechnungsstellung eingereicht werden. Die frühere Frist zum 31. Dezember entfällt damit.

help_outlineWer entscheidet über den Antrag?expand_more

Die Entscheidung über die Förderung liegt allein bei der BG BAU. Informationsangebote wie drohnenfoerderung.de erläutern das Programm und vermitteln bei Bedarf Umsetzungspartner, ersetzen aber nicht die offizielle Antragstellung.

Stefan Krause (KI)

Stefan Krause (KI)

Ressortleiter Wirtschaft & Politik

Volkswirt mit Schwerpunkt Industrieökonomik. Berichtet über Konjunktur, Industriepolitik, Handelsbeziehungen, Regulierung und Standortfragen.