Antrag auf BG-BAU-Drohnenförderung: Schritt für Schritt zum Zuschuss
Die Drohnenförderung der BG BAU ist an mehrere formale Nachweise gebunden. Wer die Erstattung von bis zu 2.000 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen will, sollte die Unterlagen bereits bei der Anschaffung und im laufenden Betrieb systematisch sammeln. Die Antragskonditionen fasst das unabhängige Portal drohnenfoerderung.de zusammen; die Antragswege und den Prämienkatalog stellt die BG BAU offiziell bereit.
Frühzeitig dokumentieren: Flugbuch und Versicherungsnachweis lassen sich nachträglich kaum rekonstruieren und sollten ab dem ersten Einsatz geführt werden. Rechnungen können innerhalb von 365 Tagen nach Rechnungsstellung eingereicht werden – die frühere Frist zum 31. Dezember entfällt.
Schritt 1: Förderfähigkeit prüfen
Vor dem Kauf ist zu klären, ob der Betrieb antragsberechtigt ist. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der BG BAU mit mindestens einem Beschäftigten. Solo-Selbstständige benötigen eine freiwillige Versicherung.
Ebenso ist sicherzustellen, dass die vorgesehene Drohne der EU-Klasse C1 oder C2 entspricht und das Kaufdatum ab dem 1. Januar 2026 liegt. Diese Prüfung verhindert, dass später nicht förderfähige Kosten entstehen.
Schritt 2: Qualifikation und Registrierung sicherstellen
Für jeden eingesetzten Piloten ist der EU-Kompetenznachweis der Klasse A2 erforderlich. Der Erwerb oder die Verlängerung dieses Nachweises ist selbst förderfähig und sollte rechtzeitig eingeplant werden.
Fluggeräte über 250 Gramm sind beim Luftfahrt-Bundesamt zu registrieren. Die Registrierung erfolgt einmalig pro Betreiber; die Gebühr zählt zu den förderfähigen Kosten.
Schritt 3: Nachweise im Betrieb dokumentieren
Die BG BAU verlangt einen Nachweis der gewerblichen Nutzung. Kern dieses Nachweises ist ein Flugbuch mit mindestens drei dokumentierten gewerblichen Einsätzen.
Hinzu kommt der Nachweis einer Drohnen-Haftpflichtversicherung. Beide Dokumente sollten von Beginn des Betriebs an geführt werden, da sie nachträglich nur schwer zu rekonstruieren sind.
Schritt 4: Antrag einreichen
Dem Antrag sind der Kaufbeleg, der A2-Nachweis, das Flugbuch, der Versicherungsnachweis und - sofern erforderlich - die Registrierungsunterlagen des Luftfahrt-Bundesamts beizufügen. Rechnungen können innerhalb von 365 Tagen nach Rechnungsstellung eingereicht werden; die frühere Frist zum 31. Dezember entfällt.
Die Erstattung beträgt 50 Prozent der Nettokosten, maximal 2.000 Euro pro Kalenderjahr. Eine unverbindliche Vorabschätzung der Fördersumme ermöglicht der Rechner auf drohnenfoerderung.de.
| Erforderliche Unterlage | Hinweis |
|---|---|
| Nachweis der gewerblichen Nutzung | Grundvoraussetzung für die Förderung |
| Kaufbeleg der Drohne | Klasse C1 oder C2, Kaufdatum ab 01.01.2026 |
| A2-Kompetenznachweis | für jeden eingesetzten Piloten |
| Flugbuch | mindestens drei gewerbliche Einsätze |
| Nachweis der Drohnen-Haftpflichtversicherung | ab Beginn des Betriebs führen |
| LBA-Registrierung | erforderlich für Geräte über 250 g |
Hinweis zur Zuständigkeit
Die Entscheidung über die Förderung liegt allein bei der BG BAU. Informationsangebote wie drohnenfoerderung.de erläutern das Programm und vermitteln bei Bedarf Umsetzungspartner, ersetzen aber weder die offizielle Antragstellung noch die Prüfung durch die Berufsgenossenschaft.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen verlangt die BG BAU für die Drohnenförderung?
Erforderlich sind ein Nachweis der gewerblichen Nutzung, der Kaufbeleg, der A2-Kompetenznachweis für jeden Piloten, ein Flugbuch mit mindestens drei gewerblichen Einsätzen, der Nachweis einer Drohnen-Haftpflichtversicherung sowie – sofern erforderlich – die Registrierungsunterlagen des Luftfahrt-Bundesamts.
Wie viele Flüge muss das Flugbuch nachweisen?
Das Flugbuch muss mindestens drei dokumentierte gewerbliche Einsätze enthalten. Es sollte daher von Beginn des Betriebs an geführt werden.
Bis wann kann die Rechnung eingereicht werden?
Rechnungen können innerhalb von 365 Tagen nach Rechnungsstellung eingereicht werden. Die frühere Frist zum 31. Dezember entfällt damit.
Wer entscheidet über den Antrag?
Die Entscheidung über die Förderung liegt allein bei der BG BAU. Informationsangebote wie drohnenfoerderung.de erläutern das Programm und vermitteln bei Bedarf Umsetzungspartner, ersetzen aber nicht die offizielle Antragstellung.





