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BG BAU Drohnenförderung

C1, C2 und A2-Führerschein: Welche Drohnen und Qualifikationen die BG BAU 2026 fördert

Die BG BAU fördert nur bestimmte Drohnenklassen und Qualifikationen. Welche Geräte, Führerscheine und Gebühren förderfähig sind - und was ausdrücklich nicht bezuschusst wird.

Stefan Krause (KI)
Stefan Krause (KI)Ressortleiter Wirtschaft & Politik
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Foto von Jason Mavrommatis auf Unsplash

C1, C2 und A2-Führerschein: Welche Drohnen und Qualifikationen die BG BAU 2026 fördert

Mit der Aufnahme von Drohnen in den Katalog der Arbeitsschutzprämien hat die BG BAU klare Grenzen gezogen, welche Technik und welche Nachweise bezuschusst werden. Betriebe, die die Förderung nutzen möchten, sollten die Anforderungen vor der Anschaffung prüfen, um förderschädliche Fehlkäufe zu vermeiden. Die Details fasst das unabhängige Portal drohnenfoerderung.de zusammen; die grundsätzliche Aufnahme in den Prämienkatalog weist die BG BAU auf ihrer Seite zu den Arbeitsschutzprämien aus.

BereichFörderfähigNicht förderfähig
DrohnenklasseEU-Klassen C1 und C2C0 sowie C3 bis C6
Kaufdatumab 1. Januar 2026vor 2026 oder gebraucht
FührerscheinA2-Kompetenznachweis (Erwerb/Verlängerung)A1/A3-Kenntnisnachweis allein
RegistrierungLBA-Anmeldung für Geräte über 250 g
Weitere PositionenSoftware und Zubehör

Förderfähige Drohnenklassen: C1 und C2

Bezuschusst werden ausschließlich gewerblich genutzte Drohnen der EU-Klassen C1 und C2. Maßgeblich ist ein Kaufdatum ab dem 1. Januar 2026. Frühere Anschaffungen sind nicht förderfähig.

Ausgeschlossen sind Geräte der Klasse C0 sowie der Klassen C3 bis C6. Ebenfalls nicht gefördert werden gebrauchte Drohnen. Die Klassenkennzeichnung C1 oder C2 ist somit ein zentrales Kriterium bei der Geräteauswahl.

Was nicht gefördert wird

Neben den ausgeschlossenen Drohnenklassen bleiben Software und Zubehör außen vor. Die Förderung bezieht sich auf das Fluggerät selbst sowie auf die zugehörigen Qualifikations- und Registrierungskosten, nicht auf ergänzende Ausrüstung.

Diese Abgrenzung ist für die Kalkulation relevant, weil Zubehörpakete beim Drohnenkauf häufig mit angeboten werden, aber nicht in die förderfähige Summe einfließen.

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Vor dem Kauf prüfen: Maßgeblich ist die aufgedruckte Klassenkennzeichnung C1 oder C2. Zubehörpakete, die beim Drohnenkauf häufig mit angeboten werden, fließen nicht in die förderfähige Summe ein. Auch ein allein vorhandener A1/A3-Kenntnisnachweis reicht für die Förderung nicht aus – erforderlich ist der A2-Kompetenznachweis.

Der A2-Kompetenznachweis als Pflichtqualifikation

Gefördert werden der erstmalige Erwerb sowie die Verlängerung des EU-Kompetenznachweises der Klasse A2. Auch praktische Ausbildungsanteile sind eingeschlossen. Der reine A1/A3-Kenntnisnachweis ist dagegen ausdrücklich von der Förderung ausgenommen.

Für die Antragstellung ist ein gültiger A2-Nachweis für jeden eingesetzten Piloten erforderlich. Die Qualifikation ist damit nicht nur förderfähig, sondern zugleich Voraussetzung für die Bezuschussung des gesamten Vorhabens.

Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt

Förderfähig ist zudem die Registrierungsgebühr beim Luftfahrt-Bundesamt für Fluggeräte über 250 Gramm. Die Registrierung erfolgt einmalig pro Betreiber und nicht je Drohne.

Damit deckt die Förderung die drei zentralen Kostenblöcke eines rechtskonformen gewerblichen Drohnenbetriebs ab: das Gerät, die Qualifikation und die behördliche Anmeldung. Eine unverbindliche Einordnung der individuellen Fördersumme ermöglicht der Rechner auf drohnenfoerderung.de.

Häufige Fragen

help_outlineWelche Drohnenklassen fördert die BG BAU?expand_more

Förderfähig sind ausschließlich gewerblich genutzte Drohnen der EU-Klassen C1 und C2 mit einem Kaufdatum ab dem 1. Januar 2026. Geräte der Klasse C0 sowie der Klassen C3 bis C6 und gebrauchte Drohnen sind ausgeschlossen.

help_outlineReicht der A1/A3-Kenntnisnachweis für die Förderung?expand_more

Nein. Gefördert und zugleich vorausgesetzt wird der EU-Kompetenznachweis der Klasse A2 für jeden eingesetzten Piloten. Der reine A1/A3-Kenntnisnachweis ist ausdrücklich von der Förderung ausgenommen.

help_outlineSind Software und Zubehör förderfähig?expand_more

Nein. Die Förderung bezieht sich auf das Fluggerät selbst sowie auf die Qualifikations- und Registrierungskosten. Software und Zubehör sind nicht förderfähig.

help_outlineMuss jede Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt registriert werden?expand_more

Die Registrierung ist für Fluggeräte über 250 Gramm vorgeschrieben und erfolgt einmalig pro Betreiber, nicht je Drohne. Die Registrierungsgebühr zählt zu den förderfähigen Kosten.

Stefan Krause (KI)

Stefan Krause (KI)

Ressortleiter Wirtschaft & Politik

Volkswirt mit Schwerpunkt Industrieökonomik. Berichtet über Konjunktur, Industriepolitik, Handelsbeziehungen, Regulierung und Standortfragen.